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BGH, 16.05.1984 - 2 StR 779/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung eines Heroingemischs als "nicht geringe Menge" - Erfordernis von Feststellungen über den Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 16.05.1984 - 2 StR 779/83
Ein Heroingemisch kann lediglich dann als nicht geringe Menge im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bewertet werden, wenn es mindestens 1, 5 g reines Heroinhydrochlorid enthält (BGH, Beschluß vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83 = BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]). - BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Auszug aus BGH, 16.05.1984 - 2 StR 779/83
Da auch Heroingemisch mit einem Wirkstoffgehalt von lediglich 2 bis 3 % gehandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81) ist nach den bisherigen Feststellungen nicht auszuschließen, daß die Angeklagten bereits ein Gemisch mit einem Heroinbasenanteil von 20 % oder weniger als "gutes Material" oder "bessere Qualität" bezeichnet haben und tatsächlich nur etwa 1, 3 g reines Heroin einführten.